Gerichtshof für Menschenrechte führt Krim-Verhandlungen gegen Russland fort

[Archivbild] Russlands Präsident Wladimir Putin (l.) und der Oberbefehlshaber der russischen Marine, Admiral Nikolai Jewmenow, beobachten am 9. Januar 2020 die gemeinsamen Übungen der Nord- und Schwarzmeerflotte. [EPA-EFE/ALEXEI DRUZHININ / SPUTNIK / KREMLIN POOL]

Es gibt genügend Belege für systematische Menschenrechtsverletzungen, um die Klage der Ukraine gegen die Russische Föderation wegen derer Aktionen auf der Krim zwischen 2014 und 2015 fortzusetzen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute.

Das Gericht in Straßburg teilte mit, es gebe ausreichende belastbare Nachweise für die Beschwerden der Ukraine gegen Russland, um das Verfahren fortzusetzen.

Die ukrainische Seite wirft Moskau eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich unmenschlicher Behandlung und Folter, Verletzung des Rechts auf ein faires Rechtsverfahren und Diskriminierung, vor.

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Die Richterinnen und Richter betonten, es gäbe genügend Hinweise auf wiederholte (illegale) Handlungen und deren offizielle Duldung, um zu vermuten, dass Russland für das „Verschwinden“ gewisser Personen, die Misshandlung und unrechtmäßige Inhaftierung, die Durchsuchung von Privatwohnungen, die Unterdrückung nicht-russischer Medien, die entschädigungslose Enteignung von Eigentum und schließlich auch für die mögliche Verletzung der Rechte von ethnischen und anderen Minderheiten verantwortlich sein könnte.

Im Gegensatz dazu gebe es hingegen nicht genügend Beweise, um die Anschuldigungen bezüglich Erschießungen, der Inhaftierung ausländischer Journalistinnen und Journalisten oder der Verstaatlichung des Eigentums ukrainischer Soldaten zu untermauern. Derartige Anklagen wurden dementsprechend abgewiesen.

Das Gericht stellte weiter fest, dass Russland seit dem 27. Februar 2014, als es seine Militärpräsenz auf der Krim verdoppelte, effektiv Kontrolle über die Halbinsel ausübt. Damit werden die Argumente des Kremls zurückgewiesen, die russischen Truppen seien lediglich „passive Beobachter“ gewesen.

Des Weiteren sei es für die rechtliche Einschätzung unerheblich, zu entscheiden, ob Moskaus „Referendum“ vom März 2014, das zur Annexion der Krim geführt hatte, rechtmäßig war. Schließlich sei es in jedem Fall möglich zu erörtern, ob die angeblichen Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben – mit oder ohne dieses Referendum.

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Das Gericht verwies außerdem explizit auf diverse Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin, darunter eine bei einem Treffen mit Leitern von Sicherheitsbehörden, in der er sagte, er habe die Entscheidung getroffen, „mit der Arbeit an der Rückkehr der Krim in die Russische Föderation zu beginnen“. Dies bestätigte Putin selbst in einem Interview für einen russischen [Propaganda-] Film aus dem Jahr 2017.

Derzeit sind fünf Klagen der Ukraine gegen Russland vor dem Gericht anhängig, darunter eine ähnlich allgemein gehaltene Anklage über Menschenrechtsverletzungen in den umkämpften Gebieten in der Ostukraine.

Darüber hinaus gibt es mehr als 7.000 Beschwerden von Einzelpersonen. Diese betreffen die Ereignisse auf der Krim und im Asowschen Meer sowie ebenfalls die Vorkommnisse in der Ostukraine.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]

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